Den Steuerfreibetrag können behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens Steuerliche Entlastungen für Menschen. 1 Vorteile einer anerkannten Schwerbehinderung: Zusatzurlaub Wer bisher einen GdB von 20 hatte, geht bei der Steuer leer aus. Ab. 2 Beratungsstellen Der Grad der Behinderung (GdB kurz fürGrad der Behinderung) variiert zwischen 20 und 3 Den Steuerfreibetrag können behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 in Anspruch nehmen. GdB 20, Euro. GdB 30, Euro. 4 Der Behindertengrad 20 bietet erstaunliche Vorteile im Alltag, die weit über die Norm hinausgehen. Menschen mit einem solchen Grad an Behinderung haben Zugang zu einer Vielzahl von Unterstützungen und Leistungen, die ihnen dabei helfen, ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben zu führen. 5 Die GdB-Tabelle zeigt den Grad der Behinderung (GdB) mit Nachteilsausgleichen bei einem GdB von 20 bis ab dem Jahr Je höher der GdB, desto mehr Nachteilsausgleiche gibt es. 6 Ein Grad der Behinderung (GdB) von 20 bietet eine Reihe von Vorteilen für Menschen mit Behinderungen. Menschen mit einem GdB von 20 haben Anspruch auf verschiedene finanzielle Unterstützungen und Erleichterungen im Alltag. Zudem können sie spezielle Rechte und Schutzmaßnahmen in Anspruch nehmen. 7 Es gelten für GdB 20, 30 und 40 folgende Behindertenpauschalbeträge: GdB € GdB € GdB € Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen. Ab einem GdB von 30 ist die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen möglich. 8 Beim GdB 80 gibt es wiederum analoge Vorteile wie bei den niedrigeren GdB-Werten, allerdings steigen die Pauschbeträge für steuerliche Vergünstigungen weiter an. Der Behindertenpauschbetrag bei GdB 80 beträgt Euro. 9 Er ist also das Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens. Der GdBkurz fürGrad der Behinderung kann zwischen 20 und variieren. Er wird in Zehnerschritten gestaffelt. gdb 20 arbeitgeber melden 10 Ab einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 besteht ein Anspruch auf den Behinderten-Pauschbetrag. GdB von mindestens 80 oder mit. 11